Was ist neu?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz macht digitale Zugänglichkeit für viele Online-Shops relevant.
Seit dem 28. Juni 2025 gelten in Deutschland neue Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie 2019/882 um. Für Online-Händler ist wichtig: E-Commerce-Angebote können als digitale Dienstleistungen betroffen sein. eShopCheck prüft keine Rechtslage abschließend, sondern macht technische Signale sichtbar, die Händler intern bewerten sollten.
BFSG und Barrierefreiheit
Relevant sind unter anderem Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit digitaler Angebote. Technisch geht es zum Beispiel um Tastaturbedienung, Kontraste, Formularbeschriftungen, Alternativtexte und verständliche Checkout-Prozesse.
Klassische Pflichtbereiche
Viele Shops haben zusätzlich technische Risiken bei Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, Widerrufsformular, AGB, Versandkosten, Zahlungsarten, Newsletter-Opt-in, Tracking und Cookie-Consent.
Warum technische Prüfung?
Viele Probleme sind nicht juristisch schwer, sondern technisch schlecht auffindbar: falscher Linktext, versteckte Footer-Links, blockierte Cookie-Optionen oder unklare Checkout-Hinweise.
Was eShopCheck bewusst nicht tut
Nachlesen
Offizielle Quellen und Gesetzestexte
Hinweis: Diese Seite fasst technische und organisatorische Prüfbereiche zusammen. Sie ersetzt keine Beratung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine spezialisierte Datenschutz- oder Barrierefreiheitsberatung.